Was ist zu tun nach einem Todesfall

Am nächsten Werktag ...
ist der Tod beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt (Gemeindeamt) zu melden. Beispiel: War der Verstorbene in Zellerndorf zu Hause, ist aber in Horn verstorben, ist der Tod in Horn zu melden! Die zuständigen Beamten sind in allen administrativen Fragen (z.B. Organisation der Bestattung oder einer eventuellen Überführung) gerne behilflich!

Mitzubringen:

In der Folge ...

nicht vergessen auf ...

Wichtige Telefonnummern in diesem Zusammenhang:

Bestattung Horn 02982/2656 - 34
0676/9388235
Bestattung Eggenburg 02984/350116
0664/5231027
Bestattung Gars 0664/1639252

Telefonseelsorge 142 (ohne Vorwahl)

Krisentelefon 0800 202016

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