Am
nächsten Werktag ...
ist der Tod beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt (Gemeindeamt)
zu melden. Beispiel: War der Verstorbene in Zellerndorf zu Hause, ist aber
in Horn verstorben, ist der Tod in Horn zu melden! Die zuständigen Beamten
sind in allen administrativen Fragen (z.B. Organisation der Bestattung oder
einer eventuellen Überführung) gerne behilflich!
Mitzubringen:
In der Folge ...
nicht vergessen auf ...
Wichtige Telefonnummern in diesem Zusammenhang:
Bestattung
Horn 02982/2656 - 34
0676/9388235
Bestattung Eggenburg 02984/350116
0664/5231027
Bestattung Gars 0664/1639252
Telefonseelsorge 142 (ohne Vorwahl)
Krisentelefon
0800 202016
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